Rechtsprechung
BFH, 02.10.2007 - X S 23/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 133a Abs. 2 Satz 6; ; EStG § 7h; ; EStG § 7h Abs. 2; ; EStG § 10f
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an die schlüssige Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.08.2007 - X B 72/07
Verzicht auf die Darstellung der Entscheidungsgründe im Urteil durch Bezugnahme …
Auszug aus BFH, 02.10.2007 - X S 23/07
Mit Beschluss vom 9. August 2007 X B 72/07 hat der angerufene Senat die Beschwerde der Rügeführer wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 22. März 2007 1 K 18/07 als unbegründet zurückgewiesen.Nach dieser Bestimmung muss der Rügeführer insbesondere schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier: Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren X B 72/07) nicht habe äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe (…vgl. z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 133a Rz 12, m.w.N.).
Den Ausführungen der Rügeführer lässt sich hingegen weder ausdrücklich noch konkludent entnehmen, dass und aus welchen Gründen der Beschluss des angerufenen Senats vom 9. August 2007 X B 72/07 auf einer Verletzung des Rechts der Rügeführer auf Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO beruhen soll.
- BFH, 21.08.2001 - IX R 20/99
Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB
Auszug aus BFH, 02.10.2007 - X S 23/07
Die Ausführungen der Rügeführer erschöpfen sich im Kern in einer Darlegung ihres materiell-rechtlichen Begehrens, eine Förderung ihres Wohnens nach §§ 7h, 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erlangen, und zudem in ihrer Weigerung anzuerkennen, dass das Fehlen der gemeindlichen Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 EStG, die insoweit einen Grundlagenbescheid darstellt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. August 2001 IX R 20/99, BFHE 196, 191, BStBl II 2003, 910, m.w.N.), für den Rügegegner (Finanzamt) bindend ist. - BFH, 15.05.2007 - IV S 6/07
Anhörungsrüge: Schlüssige Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 02.10.2007 - X S 23/07
Zudem muss er vortragen, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen hat, die Gehörsversagung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß vor dem Gericht gerügt hat und inwiefern durch sein Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts anders hätte ausfallen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Mai 2007 IV S 6/07, juris).
- BFH, 01.09.2010 - V S 26/09
Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge - Wirksamkeit der Kündigung einer …
Dabei ist auch vorzutragen, inwiefern durch das nicht berücksichtigte Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts hätte anders ausfallen können (BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2007 IV S 6/07, nicht veröffentlicht --n.v.--, und vom 2. Oktober 2007 X S 23/07, n.v.).